AGB der Firma AutoBauer AG

 

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma AutoBauer AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Firma AutoBauer AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für AutoBauer AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§2.1 Fahrzeugverkauf

AGB’s Für Fahrzeug Verkauf wenn nicht weiters angegeben sind abweichend von den AGB’s AutoBauer.

1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten bleibt das Fahrzeug samt Zubehör Eigentum der Firma. Dieser wird das Recht eingeräumt, den Eigentumsvorbehalt im Eingentumsvorbehaltregister einzutragen.

2. Eintauschfahrzeug

Der Käufer erklärt, dass am eingetauschten Fahrzeug keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen.

3. Haftung für Sachmängel

3.1 Arten: A. Besteht für das Fahrzeug eine spezielle Garantieversicherung, so tritt sie an die Stelle der Sachgewährleistung gemäss Ziff. B. hier nach und ersetzt diese. Garantieversicherung ja O nein O Police Nr. Versicherer

B. Für alle übrigen Fahrzeuge leistet die Firma Gewähr für deren Fehlerfreiheit während der Zeitdauer einer allenfalls noch laufenden Fabrikgarantie im Rahmen und Umfang der entsprechenden Garantiebestimmungen und/oder gemäss separater Garantieurkunde, die integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. Die Geltendmachung der Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Käufer gegenüber der Firma Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Klauseln: a) Dieser Anspruch erstreckt sich auf die Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Fahrzeug, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind. Bei der Nachbesserung ersetzte Teile gehören der Firma. b) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung der Firma anzuzeigen oder von dieser feststellen zu lassen. Er hat der Firma das Fahrzeug auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Die Firma ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, ohne dadurch von ihrer Gewährleistungspflicht befreit zu werden. c) Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet, gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut, oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus.

2. Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist der Käufer berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall. Bei Rückgängigmachung des Vertrages sind die gefahrenen km zu entschädigen, und ein allfällig bereits entrichteter Kaufpreis ist zu verzinsen (Zinssatz 1% über dem Zinssatz für variable Hypotheken der Kantonalbank).

3. Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist – ausser für ersetzte Teile – nicht.

4. Bei Veräusserung des Fahrzeuges geht der Anspruch auf Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist soweit abtretbar auf den

Erwerber über.

3.2 Alle weitergehenden Haftungsansprüche sind – unter Vorbehalt unabänderlicher Vorschriften – ausgeschlossen.

4. Verzug

4.1 Verzug der Firma. Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach unbenütztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 30 Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch die Firma verschuldet wurden.

4.2 Verzug des Käufers. Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, hat die Firma schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann sie: a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen oder b) auf die nachträgliche Leistung verzichten und 15% des Preises des gekauften Fahrzeuges als Schadenersatz fordern, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist oder c) vom Vertrag zurücktreten. Die gleichen Rechte stehen der Firma zu, wenn der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines die Hälfte übersteigenden Teils in Verzug geraten ist und die Firma ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt hat. Der bei Verzug oder Stundung vom Käufer zu bezahlende Zins liegt 1% über dem Zinssatz für variable Hypotheken der Kantonalbank. Macht die Firma von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nach dem das Fahrzeug wieder in Verkehr gesetzt wurde, ist der Schadenersatz wie folgt zu berechnen:

Für jeden Tag ab Abnahme des Fahrzeuges Fr. zuzüglich Rp. pro gefahrenen km. Dem Käufer steht der Nachweis offen, der Schaden sei erheblich geringer gewesen; umgekehrt ist auch die Firma berechtigt, einen erheblich grösseren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5. Gefahrtragung

5.1 Die Firma trägt die Gefahr für Untergang oder Wertminderung des gekauften Fahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist der Käufer mit der Annahme des gekauften Fahrzeuges in Verzug, geht die Gefahr auf ihn über.

5.2 Der Käufer trägt die Gefahr für Untergang oder Wertminderung des Eintauschfahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist die Firma mit der Annahme des gekauften Fahrzeuges in Verzug und ist die schriftlich gesetzte Nachfrist unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf sie über.

6. Zustimmungsvorbehalt

Dieser Vertrag ist nur unter Vorbehalt der Zustimmung seitens der Direktion oder Geschäftsleitung der Firma verbindlich. Die Zustimmung gilt als erfolgt, wenn die Direktion oder Geschäftsleitung dem Käufer nicht binnen 5 Tagen schriftlich erklärt, dass sie dieselbe verweigere. Im Falle der Verweigerung wird – unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften – eine Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

7. Kundendaten

Der Käufer/Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität, um auf die unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse der bestehenden und potentiellen Kunden einzugehen) bearbeitet werden. Er ist zudem damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken auch an Importeure/Hersteller weitergegeben werden, die ihren Sitz unter anderem im Ausland haben.

§3 Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma AutoBauer AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der AutoBauer AG durch Zulieferanten und Hersteller.

§5 Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma AutoBauer AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wheelex GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 35 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6 Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Firma AutoBauer AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung zu melden. Werden Pakete stark defekt geliefert verweigern sie bitte die Annahme.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Firma AutoBauer AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§8 Garantie und Gewährleistung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 12 Monate, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Die Gewährleistung umfasst nicht die gewöhnliche Abnutzung des Artikels, sowie Mängel, die

nach Ablieferung zum Beispiel durch äußere Einflüsse oder Fahrfehler entstehen. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Gewährleistungsansprüche gegen Wheelex GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§9 Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an die AutoBauer AG zur Prüfung eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Firma AutoBauer AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Retouren-Nummer zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen sind von der Rücksendung , Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen. Fahrzeug, Gebrauchtwagen oder Neufahrzeuge sind nach Kaufvertrag von AutoBauer AG durch Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, oder ganzen Artikel treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Artikel dafür Sorge zu tragen, dass die Artikel Sachgemäss verpackt werden und keine weiteren Transportschäden entstehen. Die Firma AutoBauer AG gewährt keine Garantie auf einen ersten Garantieanspruch.

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma AutoBauer AG.

§11 Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 14 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nicht angenommen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Firma AutoBauer AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. AutoBauer AG Akzeptiert zur Zeit folgende Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC, Maestro, Visa, Mastercard, oder per Vorüberweisung durch IBAN Kontonummer. Leider ist es unseren Kunden momentan noch nicht möglich mit Postcard oder Postfinance, Twint oder sonstigen Elektronischen Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen.

§12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§14 Datenschutz

Die Firma AutoBauer AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.

§15 Gerichtsstand

Frauenfeld ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


AutoBauer AG Frauenfeld den 27.3.2017